Mitgliederinformation zur DS-GVO

Gemäß den Bestimmungen der seit dem 25.05.2018 geltenden Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) informiert der Heimat- und Verkehrsverein Wickrath e.V. seine Mitglieder über die Speicherung und Verarbeitung personenbezogener Daten:

•  Im Rahmen seiner satzungsgemäßen Tätigkeit erhebt, speichert und verarbeitet der Heimat- und Verkehrsverein Wickrath e.V. (wie jeder andere Verein) personenbezogene Daten seiner Mitglieder. Es handelt sich dabei um die Informationen, die die Mitglieder dem Verein in der Regel beim Beitritt mitteilen, also Name, Vorname, Geburtsdatum, Wohnort, Telefonnummer, E-Mailadresse und Bankverbindung.

•  Der Verein verwendet diese Daten ausschließlich zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben bei der Mitglieder- und Beitragsverwaltung, also insbesondere zum Zwecke der

•  Einladung zu den Vereinsversammlungen,

•  Einladung zu und Durchführung von Vereinsveranstaltungen,

•  Information der Mitglieder über die Tätigkeit des Vereins,

•  Einziehung der Mitgliedsbeiträge.

•  Zugriff auf die personenbezogenen Daten der Mitglieder haben ausschließlich die jeweils mit den genannten Aufgaben befassten Mitglieder des erweiterten Vorstandes, insbesondere der Vorsitzende und sein Stellvertreter, der Schriftführer und der Kassenwart.

•  Eine Weitergabe von personenbezogenen Daten der Mitglieder an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht. Ausgenommen hiervon ist die für den Bankeinzug des Mitgliedsbeitrages notwendige Übermittlung der Kontodaten an die daran beteiligten Banken (kontoführende Bank des jeweiligen Mitglieds und des Heimatvereins). Ansonsten wird der Heimatverein Daten von Mitgliedern an Dritte nur weitergeben, wenn und soweit es für die Durchführung von Veranstaltungen des Vereins unerlässlich ist und ein ausdrückliches, auf den Einzelfall bezogenes Einverständnis des betroffenen Mitgliedes vorliegt (etwa wenn beim Besuch einer Institution vorab eine Teilnehmerliste übermittelt werden muss).

•  Der Verein achtet in jeder Situation auf einen verantwortungsvollen Umgang mit den Daten seiner Mitglieder. Er trifft geeignete technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen, um einen unbefugten Zugriff Dritter auf die Daten seiner Mitglieder zu verhindern.

•  Der Verein speichert personenbezogene Daten seiner Mitglieder nur solange, wie es zur Erfüllung seiner Aufgaben notwendig ist. Die Daten werden gelöscht, soweit sie für die satzungsmäßige Tätigkeit des Vereins nicht mehr erforderlich sind, also in der Regel nach dem Ausscheiden des Mitglieds, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten, insbesondere aufgrund steuerrechtlicher Bestimmungen, mehr bestehen.

•  Jedes Mitglied hat Anspruch auf Auskunft darüber, welche personen-bezogenen Daten über sie oder ihn gespeichert sind, sowie auf Berichtigung von eventuell unrichtig gespeicherten Daten. Entsprechende Anträge sind schriftlich oder per E-Mail an den Vorstand zu richten. Jedes Mitglied kann ferner Löschung solcher, seine Person betreffenden Daten verlangen, deren weitere Speicherung weder für die satzungemäße Tätigkeit des Vereins notwendig noch durch gesetzliche Bestimmungen vorgeschrieben ist.

•  Sofern der Heimat- und Verkehrsverein auf seiner Website Bilder von Vereinsveranstaltungen veröffentlicht, geschieht dies unter strikter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schutz des Rechts am eigenen Bild, insbesondere der §§ 22, 23 KUG. Sofern dennoch im Einzelfall Einwendungen gegen die Veröffentlichung eines Bildes bestehen, sollten diese dem Vorstand mitgeteilt werden.